Nächtlicher Gleisbau ohne Rücksicht auf Akustische Privatsphäre
Die Rheinbahn AG, u.a. als Betreiber der U-Bahnen im Kreis Düsseldorf, ließ im Zeitraum vom 6.8.2022 1:00 bis 11.8.2022 4:00 durch die GBM Gleisbau Maas GmbH Schienen in Düsseldorf-Gerresheim erneuern. Obwohl nicht gesetzlich verpflichtend, hat die Rheinbahn den Anwohnern während dieser nächtlichen Bauarbeiten einen kostenfreien Hotelaufenthalt gewährt. Allerdings gab es auch im direkten Umfeld einiger dieser Hotels Baustellen und die Formulare zur Beantragung wurden falsch zugestellt. Darüber hinaus bestand für den Beginn der Arbeiten in der Nacht von Freitag auf Samstag keine Berechtigung und diese war am stärksten vom Baulärm betroffen, wie im nachfolgenden Video zu sehen ist.
Aufreißen des Asphalts per Bohrbagger
Dummer Zufall?!
Nun könnte man sagen, dass hier einfach mal etwas schief gelaufen ist und dumme Zufälle hinzu kamen. Jedoch war das Verhalten einiger Verantwortlicher alles andere als professionell und verständnisvoll für die nichtsahnenden Anwohner, die mitten in der Nacht durch gemessene Schallpegel von mehr als 85 dB(A) aus dem Schlaf gerissen und in ihrer Privatsphäre gestört wurden und das Ordnungsamt daran nichts ändern kann.
Dieser Lärm entsteht beim Aufreißen des Asphalts per Bohrbagger, ist so laut wie eine Hauptverkehrsstraße und fühlt an als ob ein in nächster Nähe ein Vulkan ausbricht. Die Wohnung zittert, Holzdielen knarzen und es scheppert unüberhörbar in Gärten und Höfen. Unter diesen Umständen weiter zu schlafen ist nahezu unmöglich. Außerdem zählen solche Belästigungen als Störung der Privatsphäre (siehe Akustische Privatsphäre) und es besteht ein gesundheitliches Risiko bei solch hohen Schallimmissionen (siehe Gesetzliche Grundlagen).
Zuständigkeitsdebatte
Zuständig für Richtlinien dieser Art ist das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, das dem o.g. Unternehmen eine sogenannte immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt hat. Ob dabei transparent gemacht wurde wann welcher Lärmbelastung für die Anwohner entsteht ist nicht bekannt. Auch gab es offenbar Versäumnisse bei der Kommunikation innerhalb der Rheinbahn AG sowie mit der beauftragten GBM Gleisbau Maas GmbH.
Einerseits macht der Kundendialog die Abteilung Fahrwege für die Falschzustellung verantwortlich andererseits war der verantwortliche Ansprechpartner bei der Gleisbaugesellschaft nicht darüber informiert, dass alle Anwohner im Umfeld der Baustelle eine Hotelberechtigung haben. Aus diesem Grund wägte er einen skeptische Anrufer damit in vermeintliche Sicherheit, dass
[er] keinen Hotelberechtigung [habe], weil es bei [ihm] nicht so krass laut wird.
Fahrlässigkeit
Nicht zuletzt waren Lärm und Erschütterungen in der ersten Nacht der Gleiserneuerungsmaßnahme von Freitag, den 5.8.2022 auf Samstag, den 6.8.2022 mit Abstand am unerträglichsten und hierfür bestand keine Berechtigung zur Übernachtung im Hotel.
Ob das ebenso an mangelnder Kommunikation zwischen Rheinbahn und Gleisbaugesellschaft lag ist unklar. Fakt ist jedoch , dass schlichtweg einen groben Planungsfehler darstellt, den die Anwohner als Leidtragende ausbaden mussten. Der Kundendialog der Rheinbahn AG hat sich zu diesem Punkt bisher nicht geäußert und der verantwortliche Ansprechpartner der GBM Gleisbau Maas GmbH hat in der gesamten Angelegenheit keinerlei Diskussionsbereitschaft gezeigt. Professionalität und ernsthafter Kundendialog zeichnet sich anders aus.
Theoretischer Hintergrund
Zur Einordnung in den Kontext einer Plattform für Verletzungen von Datenschutz und Privatsphäre sowie zur Erläuterung von Richtwerten und gesetzlichen Regelungen sind in diesem Abschnitt wesentliche Grundlagen aufgeführt.
Akustische Privatsphäre
Als Privatsphäre gilt im Allgemeinen ein kontrollierbarer Bereich mit der Möglichkeit unbeobachtet zu sein und sich äußeren Reizen zu entziehen um bspw. nicht abgelenkt zu werden. Im Fall von Akustischer Privatsphäre ist damit ein physischer Raum gemeint, in dem es nach eigenen Wünschen keine Störung durch den Lärm Anderer gibt. Insbesondere in der Nacht ist eine gewisse Kontrolle über Belästigungen durch Lärm notwendig, um zur Ruhe zu kommen und sich vom täglichen Stress zu erholen.
Gesetzliche Grundlagen
Nachtruhe bedeutet, dass Tätigkeiten mit Lärmbelastung während einer festgelegten Zeitspanne zum Schutz der Gesundheit untersagt sind. Unterbrechungsfreier Schlaf ist wichtig zur Regeneration und dem Abbau vom Stress. Grundsätzlich gilt daher auch die [Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimissionen], welche neben dem Zeitraum auch den, nach der Empfindlichkeit des menschlichen Gehörs, bewerteten Richtwert festlegt. Baulärm darf zwischen 20 Uhr und 7 Uhr einen Schallpegel von 40 db(A) bis 50 db(A), je nach Klassifizierung des Wohngebiets, nicht überschreiten. Dies entspricht in etwa einem Ventilator bzw. einem leisen Radio oder Vogelzwitschern. In diesem Bereich entstehen zwar bereits Konzentrationsschwierigkeiten, jedoch gibt es keine Langzeitfolgen. Ab 85 db(A) drohen jedoch erhebliche Hörschäden, sodass solche Belastungen vernünftigerweise nicht zugemutet werden dürfen.
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